ALLGEMEINE GESCHAFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHAFTSBEDINGUNGEN

Repra BV
Bijlshoek 1
5473 HK Heeswijk-Dinther

1. Allgemein
Repra B.V., ein Unternehmen, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 75388286, mit Sitz in Bernheze und Büro in Bijlshoek 1, (5473 HK) Heeswijk-Dinther. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote, Kaufverträge, Bestellungen, resultierenden Lieferungen und daraus resultierenden Vereinbarungen und weiteren (rechtlichen) Handlungen. Sobald diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, gelten sie auch ohne weitere Erklärung für neue Vereinbarungen und für alle nicht vertraglichen Beziehungen mit Repra B.V. Die Anwendbarkeit der vom anderen Vertragspartner verwendeten allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich abgelehnt. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für uns nur verbindlich, wenn wir diese Abweichungen schriftlich bestätigt haben. Der andere Vertragspartner kann aus etwaigen vereinbarten Abweichungen keine Rechte für künftige Geschäfte ableiten. Der niederländische Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der authentische Text und hat Vorrang vor Übersetzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In diesen Bedingungen bedeutet „schriftlich“ per Brief oder elektronisch. If one or more provisions of these General Terms and Conditions are null and void or annulled, the remaining provisions shall remain in force, and we will consult with the other party to agree on new provisions to replace the null or annulled provisions. Dabei wird der Zweck und die Absicht der ursprünglichen Bestimmungen so weit wie möglich berücksichtigt. Sollte eine Situation eintreten, die nicht von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abgedeckt ist, wird diese Situation „im Geiste“ dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bewertet. Auch wenn wir nicht immer eine strikte Einhaltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangen, behalten wir uns das Recht vor, in anderen Fällen eine strikte Einhaltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verlangen.

2. Zustandekommen von Vereinbarungen
Unsere Angebote, ob mündlich oder schriftlich gemacht, sind unverbindlich. Wir sind nur gebunden, nachdem wir eine Bestellung innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Erhalt schriftlich durch eine Auftragsbestätigung und Rechnung akzeptiert haben, auch wenn wir ein schriftliches Angebot gemacht haben. Die Vereinbarung wird immer unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass die von uns erhaltenen Informationen nach unserer Meinung ausreichende Kreditwürdigkeit des anderen Vertragspartners zeigen. Muster, Modelle, Bilder, Dokumentationen und andere Spezifikationen, die gezeigt oder zur Verfügung gestellt werden, dienen nur zur Veranschaulichung, ohne dass der jeweilige Gegenstand diesen entsprechen muss. Wir können nicht an ein Angebot gebunden werden, wenn dieses Angebot oder Teile davon einen offensichtlichen Fehler oder Schreibfehler enthält.

3. Geistige Eigentumsrechte
Wir behalten uns alle geistigen Eigentumsrechte an den Daten vor, die in unseren Angeboten und/oder Vereinbarungen und/oder den von uns bereitgestellten Modellen, Mustern, Zeichnungen, Bildern und/oder Gebrauchsanweisungen enthalten sind.

4. Preise
Wir behalten uns das Recht vor, dem anderen Vertragspartner Änderungen eines oder mehrerer kostenbestimmender Faktoren, wie Transportkosten, Preise für Rohstoffe oder Materialien, Wechselkurse, Einfuhrzölle oder Umsatzsteuer, die sich auf die vereinbarte Leistung beziehen und nach dem Datum unseres Angebots oder nach Abschluss der Vereinbarung, aber vor der Lieferung, eintreten, weiterzugeben. Die Preise der von uns angebotenen oder verkauften Waren werden auf der Grundlage der Lieferung ab Lager Heeswijk-Dinther, Niederlande, berechnet, zuzüglich Mehrwertsteuer, Einfuhrzöllen und anderen staatlich auferlegten Abgaben und Steuern, sofern nicht anders schriftlich angegeben. Wenn gewünscht, arrangieren wir den Transport zum anderen Vertragspartner oder einem anderen Standort, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, und wir sind berechtigt, die Transportkosten für die Lieferung durch eine Rechnung an den anderen Vertragspartner zu berechnen. Das Risiko des Verlusts, Diebstahls und der Beschädigung geht zum Zeitpunkt der Lieferung auf den anderen Vertragspartner über.

5. Zahlung
Sofern keine Vorauszahlung vereinbart wurde, müssen Rechnungsbeträge innerhalb einer Zahlungsfrist von 30 Tagen bezahlt werden. Rabatte, Abzüge, Aufrechnungen oder Zahlungsaussetzungen durch den anderen Vertragspartner sind nicht zulässig. Zahlungen des anderen Vertragspartners decken immer zuerst alle fälligen Zinsen und Kosten und zweitens die ältesten offenen Rechnungen, auch wenn der andere Vertragspartner angibt, dass die Zahlung sich auf eine spätere Rechnung bezieht. Die Zahlungsfrist ist eine endgültige Frist, und wenn unser anderer Vertragspartner den fälligen Betrag nicht rechtzeitig zahlt, befindet er sich automatisch im Verzug, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist, und er schuldet gesetzliche Zinsen für Handelsgeschäfte auf den fälligen Betrag ab dem Fälligkeitsdatum. Wenn unser anderer Vertragspartner den fälligen Betrag nicht rechtzeitig zahlt, ist er auch verpflichtet, alle außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten im Zusammenhang mit der Eintreibung zu zahlen. Die außergerichtlichen Kosten betragen, abweichend von Artikel 6:96 Absatz 4 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs und dem niederländischen Gesetz zur Standardisierung außergerichtlicher Inkassokosten und der damit verbundenen Verordnung über die Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten, sofort 15 (fünfzehn) Prozent des Rechnungsbetrags mit einem Mindestbetrag von 250 € (zweihundertfünfzig Euro) für jede teilweise oder vollständig unbezahlte Rechnung, unbeschadet unseres Rechts, die tatsächlichen außergerichtlichen Kosten zu beanspruchen, die diesen Betrag übersteigen. Gerichtskosten umfassen alle angefallenen Kosten, auch wenn diese die gesetzlichen Liquidationssätze übersteigen. Wenn eine Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt wird, sind wir auch berechtigt, unsere Lieferverpflichtung auszusetzen, vorausgesetzt, dass die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach einer schriftlichen Mahnung erfolgt. Unser anderer Vertragspartner ist verpflichtet, auf unsere erste Aufforderung bei oder nach Abschluss der Vereinbarung zusätzliche persönliche oder geschäftliche Sicherheiten für die Erfüllung seiner (Zahlungs-)Verpflichtungen uns gegenüber zu leisten. Die Weigerung des anderen Vertragspartners, die geforderte Sicherheit zu leisten, gibt uns das Recht, unsere Verpflichtungen auszusetzen und letztlich das Recht, die Vereinbarung ganz oder teilweise ohne Mahnung oder gerichtliche Intervention aufzulösen, unbeschadet unseres Rechts auf Entschädigung für den erlittenen Schaden.

6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises, einschließlich Zinsen und Kosten, für alle diese Waren. Wenn wir Arbeiten ausführen oder haben ausführen lassen, die vom anderen Vertragspartner im Zusammenhang mit diesen Kaufverträgen zu erstatten sind, bleibt der oben genannte Eigentumsvorbehalt bestehen, bis der andere Vertragspartner auch diese Forderungen vollständig bezahlt hat. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für Forderungen, die wir gegen den anderen Vertragspartner erlangen können, weil der andere Vertragspartner eine oder mehrere seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht erfüllt hat. Solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, ist der andere Vertragspartner nicht berechtigt, die gelieferten Waren zu veräußern, zu veräußern, zu belasten, zu verarbeiten oder umzuwandeln. Der andere Vertragspartner ist jedoch berechtigt, die Waren im normalen Geschäftsbetrieb zu verwenden oder zu verkaufen, sofern wir bis zur vollständigen Zahlung der Waren und Erfüllung seiner anderen Verpflichtungen aus ähnlichen Vereinbarungen mit uns die Rechte des anderen Vertragspartners gegen seine Kunden übernehmen. Der andere Vertragspartner wird diese Rechte dann an uns übertragen, wenn nötig, welche Übertragung wir annehmen. Der andere Vertragspartner ist jedoch nicht berechtigt, die Waren im normalen Geschäftsbetrieb zu veräußern, wenn der andere Vertragspartner einen Zahlungsaufschub beantragt hat oder für insolvent erklärt wurde.
Solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, sind wir berechtigt, die von uns gelieferten Waren ohne Mahnung oder gerichtliche Intervention auf Kosten des anderen Vertragspartners von dem Ort, an dem sie sich befinden, zurückzufordern. Der andere Vertragspartner ist verpflichtet, die von uns gelieferten Waren unter Eigentumsvorbehalt sorgfältig und deutlich als unser Eigentum gekennzeichnet zu lagern.

7. Lieferung
Lieferbedingungen werden pro Transaktion vereinbart. Unser Vertragspartner ist verpflichtet, die Waren zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem sie ihm gemäß der Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden. Wenn der Vertragspartner die Waren nicht abnimmt, befindet er sich im Verzug, und wir sind berechtigt, nach unserem Ermessen:
(a) die Waren auf Kosten und Risiko des Vertragspartners an die Adresse des Vertragspartners mit einem Transportmittel unserer Wahl zu transportieren oder die Waren auf Kosten und Risiko des Vertragspartners zu lagern,
oder
(b) die Vereinbarung ohne Mahnung und ohne gerichtliche Intervention als aufgelöst zu erklären, unbeschadet unseres Rechts auf Schadensersatz für den von uns erlittenen Schaden oder entgangenen Gewinn zuzüglich gesetzlicher Zinsen, berechnet ab dem Zeitpunkt, zu dem die Forderung fällig ist.
Das Obige lässt andere uns zustehende Rechte unberührt.

8. Lieferzeit
Jede von uns angegebene Lieferzeit ist immer nur eine Schätzung und kein verbindlicher Termin. Wir geraten erst dann in Lieferverzug, wenn wir vom Vertragspartner schriftlich in Verzug gesetzt wurden, uns eine angemessene Nachfrist zur Lieferung eingeräumt wurde und wir diese nicht eingehalten haben. Die Lieferzeit beginnt erst, wenn wir eine Bestellung schriftlich angenommen haben, der Vertragspartner uns alle notwendigen Informationen zur Ausführung des Vertrags zur Verfügung gestellt hat und wir eine etwaig vereinbarte Vorauszahlung vom Vertragspartner erhalten haben. Treten während der Vertragsausführung Verzögerungen auf, wird die Lieferzeit um die Dauer der Verzögerung verlängert. Wir haften nicht für Schäden aufgrund verspäteter Lieferung, wenn und soweit die Verspätung auf Umstände zurückzuführen ist, die uns nicht zuzurechnen sind, einschließlich aber nicht beschränkt auf die (rechtzeitige) Leistung von Lieferanten Nur im Falle einer erheblichen Verzögerung (mehr als 25 Wochen) der vereinbarten Lieferzeit hat der Vertragspartner das Recht, den Vertrag aufzulösen, es sei denn, die Verzögerung ist durch höhere Gewalt verursacht. Der Vertragspartner hat niemals Anspruch auf eine Strafe oder Entschädigung. Wir behalten uns das Recht vor, die Waren in Teilen zu liefern, wobei die beschriebenen (Zahlungs-)Bedingungen auch für jede Teillieferung gelten.

9. Reklamationen
Unser Vertragspartner ist verpflichtet, die Waren bei Lieferung zu prüfen, um festzustellen, ob sie dem Vertrag entsprechen. Der Vertragspartner muss etwaige Reklamationen über die von uns gelieferten Waren innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Lieferung schriftlich einreichen. Dies gilt auch für nicht bestellte Artikel. Handelt es sich um einen nicht äußerlich sichtbaren Mangel, muss der Vertragspartner die Reklamation innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Entdeckung des Mangels schriftlich einreichen, jedoch in jedem Fall innerhalb von 3 (drei) Monaten nach Lieferung.
Alle Reklamationen müssen vom Vertragspartner unter Bezugnahme auf die Packzettelnummer eingereicht werden. Reklamationen zu Rechnungen müssen ebenfalls innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich eingereicht werden.
Wird eine Reklamation nicht innerhalb dieser Fristen eingereicht, erlöschen alle Ansprüche gegen uns. Eine Rücksendung von Waren ist nur möglich, wenn die Waren sich im Originalzustand befinden und wir der Rücksendung schriftlich zugestimmt haben. Waren, die nicht von uns stammen, sind nicht zur Rücksendung berechtigt.
Die zurückgesandten Waren müssen spätestens 1 (eine) Woche nach unserer Zustimmung zur Rücksendung bei uns eingegangen sein. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgen Rücksendungen auf Kosten und Risiko unseres Vertragspartners.

10. Gewährleistung; Haftungsbeschränkung
Hinsichtlich der von uns gelieferten Waren haften wir nur für Material- und/oder Konstruktionsfehler, die innerhalb von 3 (drei) Monaten ab dem Lieferdatum gemäß Artikel 8 auftreten und die die Gebrauchstauglichkeit oder Qualität der Waren erheblich mindern. Unsere Haftung gemäß diesem Artikel ist auf die kostenlose Lieferung von Ersatzteilen beschränkt. Wir sind berechtigt, anstelle der Lieferung von Ersatzwaren die mangelhaften (Teile der) gelieferten Waren zu reparieren oder die mangelhaften Waren gegen Rückerstattung des entsprechenden Rechnungsbetrags zurückzunehmen. Für von Dritten an uns gelieferte und anschließend von uns an unseren Vertragspartner weitergelieferte Waren, auch wenn die von uns gelieferten Waren aus von Dritten an uns gelieferten Waren bestehen, gewähren wir unserem Vertragspartner dieselbe, jedoch nicht weitergehende Gewährleistung, die wir von unseren Lieferanten erhalten haben. Unser Vertragspartner kann sich nur auf Verpflichtungen aus diesem Artikel berufen, nachdem er alle seine Verpflichtungen aus dem mit uns geschlossenen Vertrag erfüllt hat. Sind wir aus irgendeinem Grund haftbar, ist unsere Haftung auf unmittelbare Schäden beschränkt und auf den Betrag oder die Beträge, die durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt sind, einschließlich unserer Selbstbeteiligung. Sollte die vorgenannte Betriebshaftpflichtversicherung aus irgendeinem Grund keine Deckung bieten, ist unsere Haftung auf einen Höchstbetrag in Höhe des Rechnungswertes der betreffenden Waren, ohne Steuern, beschränkt. Eine Reihe von zusammenhängenden schadensverursachenden Ereignissen gilt als ein Ereignis/Schadensfall im Sinne dieses Artikels. Wir haften niemals für immateriellen Schaden, Betriebsunterbrechung, indirekten Schaden, entgangenen Gewinn oder sonstige Folgeschäden. Unser Vertragspartner ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit den von uns gelieferten Waren oder ausgeführten Arbeiten freizustellen.

11. Nichterfüllung
Erfüllt der Vertragspartner eine Verpflichtung gegenüber uns in irgendeiner Weise nicht oder bestehen Gründe zur Befürchtung, dass der Vertragspartner seine Verpflichtungen gegenüber uns nicht erfüllen wird, sowie im Falle eines Antrags auf Zahlungsaufschub, eines gewährten (vorläufigen) Zahlungsaufschubs, eines Insolvenzantrags, einer Insolvenzerklärung oder -anmeldung, der Liquidation oder der Einstellung (eines Teils) des Geschäftsbetriebs des Vertragspartners, sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte und ohne jegliche Schadenersatzverpflichtung berechtigt, den Vertrag/die Verträge ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung ohne Mahnung oder gerichtliche Intervention zu kündigen oder die (weitere) Ausführung des/der Vertrag(s) auszusetzen.

12. Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt sind wir berechtigt, nach eigenem Ermessen die Ausführung des Vertrags bis zum Zeitpunkt der Beendigung der höheren Gewalt-Situation auszusetzen oder den Vertrag, soweit er noch nicht ausgeführt wurde, ganz oder teilweise ohne gerichtliche Intervention und ohne Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz zu kündigen.
Höhere Gewalt umfasst alles, was sich vernünftigerweise außerhalb unserer direkten Kontrolle ereignet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Streiks, Aussperrungen, Blockaden, Unruhen, Störungen der öffentlichen Ordnung, Energiemangel, Unterbrechungen der Energieversorgung, Transportverbote, Brände, Arbeitsunfälle, Krieg oder Kriegsgefahr, Naturkatastrophen, Überschwemmungen. Höhere Gewalt liegt auch vor, wenn der betreffende Umstand bei Vertragsschluss vorhersehbar war.

13. Anwendbares Recht; Gerichtsstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle unsere Angebote und/oder Kaufverträge unterliegen niederländischem Recht. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 ist ausdrücklich ausgeschlossen. Alle Streitigkeiten zwischen uns und dem Vertragspartner werden – sofern zwingende gesetzliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen – dem zuständigen Gericht in ’s-Hertogenbosch vorgelegt, unbeschadet unseres Rechts, eine Streitigkeit einem anderen zuständigen Gericht vorzulegen.

14. Verjährung
Ansprüche und Einwendungen aufgrund von Tatsachen, die die Behauptung rechtfertigen würden, dass die gelieferten Waren nicht vertragsgemäß sind, verjähren ein Jahr nach Lieferung.

15. Salvatorische Klausel
Soweit und sofern eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgrund von Billigkeit und Angemessenheit nicht anwendbar ist, wird dieser Bestimmung inhaltlich und im Zweck eine Bedeutung zugewiesen, die dem ursprünglichen Sinn so nahe wie möglich kommt, um eine Anwendbarkeit zu erreichen.